Recht
Wie hoch ist die Strafe bei illegalem IPTV? Risiken verständlich erklärt
Die Frage wird oft gestellt und selten präzise beantwortet. Es gibt zwei getrennte Ebenen – Strafrecht und Zivilrecht – und sie treffen unterschiedliche Personen unterschiedlich hart.
Die strafrechtliche Ebene
§ 106 UrhG stellt die unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung geschützter Werke unter Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Bei gewerbsmäßigem Handeln erhöht § 108a UrhG den Rahmen auf bis zu fünf Jahre.
Diese Normen richten sich in der Praxis gegen Betreiber, Verkäufer und Wiederverkäufer. Verfahren gegen einzelne Endnutzer sind selten, aber nicht ausgeschlossen.
Die zivilrechtliche Ebene
Praktisch relevanter ist die Abmahnung. Ein Rechteinhaber fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und verlangt Anwaltskosten sowie Schadensersatz.
- •Anwaltskosten: abhängig vom Gegenstandswert, häufig im dreistelligen Bereich.
- •Schadensersatz: nach Lizenzanalogie berechnet.
- •Unterlassungserklärung: bindet dauerhaft, mit Vertragsstrafe bei Verstoß.
Unterschreibe eine vorformulierte Unterlassungserklärung nie ungeprüft. Sie ist meist weiter gefasst als nötig und bindet dich langfristig.
Der Unterschied zwischen Betreiber und Nutzer
Wer Zugänge verkauft, weiterverkauft oder Server betreibt, trägt das größte Risiko – hier setzen Ermittlungen typischerweise an, und hier greift die Gewerbsmäßigkeit.
Wer nur schaut, trägt vor allem das zivilrechtliche Risiko und ein wirtschaftliches: Wer per Gutschein an einen Dienst zahlt, der abschaltet, verliert das Geld ersatzlos.
Was bei einer Abmahnung zu tun ist
- 1.Nicht ungeprüft unterschreiben und nicht ungeprüft zahlen.
- 2.Fristen notieren – sie sind meist kurz.
- 3.Anwaltliche Prüfung einholen, auch wenn das Kosten verursacht.
- 4.Keine Erklärungen gegenüber der Gegenseite abgeben, bevor das geschehen ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Strafe bei illegalem IPTV?+
Strafrechtlich bis zu drei Jahre nach § 106 UrhG, bei Gewerbsmäßigkeit bis zu fünf Jahre nach § 108a. In der Praxis richtet sich das gegen Betreiber und Verkäufer.
Werden auch Zuschauer belangt?+
Strafverfahren gegen Endnutzer sind selten. Häufiger sind zivilrechtliche Abmahnungen mit Anwaltskosten und Schadensersatz.
Was kostet eine Abmahnung?+
Das hängt vom Gegenstandswert ab. Anwaltskosten liegen häufig im dreistelligen Bereich, dazu kommt Schadensersatz.
Soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben?+
Nicht ungeprüft. Vorformulierte Erklärungen sind meist weiter gefasst als nötig und binden dauerhaft.
In sintesi
Zwei Ebenen, zwei Risiken. Das strafrechtliche trifft vor allem Betreiber, das zivilrechtliche kann jeden treffen.
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